I. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Bearbeitung von Equidenhufen und die manuelle physiotherapeutische und osteopathische Behandlung von Equiden. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Frau Katharina Kreling (nachstehend Dienstleisterin genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Pferdeeigentümers oder dessen Beauftragten (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige gesundheitliche Verschlechterungen des Equiden, die auf Fehler in der Bearbeitung oder Therapie zurückzuführen sind unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag nach der Kenntnisnahme durch den Auftraggeber schriftlich oder fernmündlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. 2. Bei fehlerhafter Bearbeitung der Hufe ist die Dienstleiterin berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen insofern keine Notwendigkeit einer tieräztlichen Behandlung besteht. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder durch die Dienstleisterin trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu. 3. Die Gewährleistung gilt für eine Dauer von 5 Tagen, bzw. 14 Tage bei Bekleben und Beschlägen (die Dienstleisterin haftet nicht für Mängel, die durch den Equiden oder unsachgemäße Verwendung, entgegen der Empfehlung verursacht werden)
III. Pflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an dem Equiden sowie eine gültige Haftpflichtversicherung für den Equiden besitzt. 2 . Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und saubere Vorstellung des Equiden verantwortlich. 3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Sicherheit der sich in den gleichen Räumlichkeiten befindlichen Personen und Sachgegenständen indem er für eine fachgerechte Sicherung des Equiden sorgt. 4. Kann ein Auftrag aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegt, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. 5. Trifft die Dienstleisterin keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen sie.
IV. Preise und Zahlung Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der Dienstleisterin, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Abnahme in bar, per EC-Karte oder Paypal. Eine Zahlung durch Überweisung ist nur in Sonderfällen und bei Stammkunden möglich. Diese hat binnen 3 Tagen zu erfolgen. Mit der Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag.
V. Geltungsbereich 1. Für alle mit der Dienstleisterin abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Dienstleisterin erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wnn die DIenstleisterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.
VI. Vertragsabschluss 1. Ein Vertrag zwischen der Dienstleisterin und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine (fern-)mündliche Auftragsbestätigung, SMS, WhatsApp oder E-Mail seitens der Dienstleisterin oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Dienstleisterin zustande. Die Dienstleisterin hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der Dienstleisterin bestätigt sind. 3. Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Dienstleisterin endet jeweils automatisch nach der Erfüllung des Auftrags der aktuell laufenden Terminperiode. Bereits vereinbarte Folgetermine bleiben vom aktuell laufenden Vertragsverhältnis unberührt und beginnen im Falle einer Weiterbehandlung ab dem Zeitpunkt nach Erfüllung des letzten Auftrags erneut. 4. Auftragsänderungen beenden und erneuern das laufende Vertragsverhältnis. 5. Die Dienstleisterin handelt im Sinne des Tierwohls. Wünsche seitens des Auftraggebers müssen durch die Dienstleisterin nicht zwingend umgesetzt werden. Die Dienstleisterin behält das Recht, ein Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen oder im Falle anderslautender Behandlungsempfehlung des Tierarztes sofort zu beenden.
VII. Ort und Zeitpunkt 1. Auftraggeber und Dienstleisterin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Terminabsagen 24h vor Terminbeginn seitens des Auftraggebers ohne triftigen Grund werden mit einer Pauschale von 50€ in Rechnung gestellt. 2. Die Hufpflegerin erbringt ihre Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist. Sonderabsprachen sind im Einzelfall allerdings nicht ausgeschlossen. 3. Adress-, bzw. Standortänderungen des Equiden sind der Dienstleisterin durch den Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Die Dienstleisterin fährt immer den zuletzt bekannten Standort an. Sollte eine Änderung bereits angekündigt worden sein, die Adresse bis zum gleichen Tag des Termins allerdings noch nicht übermittelt, kann dies für die Routenplanung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Auftrag gilt in diesem Fall als storniert, es erfolgt keine Rückmeldung durch die Dienstleisterin. 4. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunktes ist nur mit Bestätigung gültig. 5. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 30 Minuten akzeptiert werden. 6. Sollte der Auftraggeber ohne vorherige Information an die Dienstleisterin vor Ort nicht anwesend sein, verbleibt die Dienstleisterin 30 Minuten vor Ort. Eine Rückmeldung der Dienstleisterin erfolgt hierbei nicht. Sollte nach Ablauf der Wartefrist der Auftrag nicht durchgeführt werden können, wird die Hälfte der geplanten Dienstleistung und evtl. enstandene Fahrtkosten nach gültigem Preistarif in Rechnung gestellt. 7. Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit.
VIII. Abnahme 1. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber oder einer von ihm beauftragte geschäftsfähige Person. 2. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte geschäftsfähige Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.
IX. Haftung 1. Die Dienstleisterin haftet nicht für ihre ununterbrochene Erreichbarkeit, ebenso wenig dafür, dass durch die Bearbeitung der Hufe, das Tragen von Hufschutz oder eine manuelle Therapie bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Dienstleisterin nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Dienstleisterin. 3. In allen anderen Fällen haftet die Dienstleisterin, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. 4. Die Dienstleisterin haftet nur für Schäden, die in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Bearbeitung oder Behandlung stehen. 5. Die Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Equiden von Seiten des Auftraggebers oder einer von ihm beauftragten Person nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird oder im Vorfeld von der Dienstleisterin auf die möglichen Folgen hingewiesen wurde.
X. Haftungsausschluß Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die aus der allgemeinen Tiergefahr heraus entstehen. Ebensowenig haftet die Dienstleisterin für Schäden am Equiden, die das Tier sich selbst zugefügt hat, oder die ihm durch andere als von ihr zugefügt wurden.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Dienstleisterin. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XIII. Sonstiges 1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.